89,95 Euro zum Start

Für den CO-DRIVER NO3 nennt OOONO den 28. Oktober 2026 als Verkaufsstart. Auf der Produktseite stehen ein Einführungspreis von 89,95 Euro und ein regulärer Preis von 99,95 Euro. Der Hersteller bewirbt außerdem drei kostenlose Monate seines Fahrtenbuchs Mileage Book.

Der auffälligste Unterschied zum NO1 und NO2 ist das Display. Laut OOONO zeigt es die Art einer Warnung und die Entfernung zur gemeldeten Stelle. Meldungen lassen sich direkt am Gerät bestätigen oder verwerfen.

Das Display bleibt ansonsten dunkel und aktiviert sich bei einer Meldung oder einem Druck darauf. Über das Menü sind auch die Tankstellensuche und das Fahrtenbuch erreichbar. Die beschriebenen Funktionen sind Herstellerangaben, kein Ergebnis eines Praxistests von Briefpixel.

Welche Funktionen ein Abo brauchen

Für die Warnungen und die Tankstellensuche verlangt OOONO laut Produktseite kein Abonnement. Wer Mileage Book nach den drei enthaltenen Monaten weiter nutzen will, braucht dagegen ein kostenpflichtiges Abo. Gerätepreis und laufende Fahrtenbuchkosten sind deshalb getrennt zu betrachten.

Allein für ein digitales Fahrtenbuch ist ein NO3 nicht zwingend nötig: Auf seiner separaten Mileage-Book-Seite nennt OOONO auch den NO1, NO2 und NO2 PLUS als unterstützte Geräte. Besitzer eines Vorgängers können damit zunächst prüfen, ob ihnen die vorhandene App-Funktion bereits genügt.

Die Support-Anleitung beschreibt Mileage Book als Angebot für deutsche Nutzer. Fahrten werden bei aktiver Verbindung zur App automatisch erfasst und können als privat, Arbeitsweg oder geschäftlich eingeordnet werden. Für den Export wählt man Zeitraum und Kategorien; die App sendet einen PDF-Bericht per E-Mail. Private Fahrten erscheinen darin mit Entfernung, aber ohne Adressen.

Die Grenze bei Blitzerwarnungen in Deutschland

Bei der Nutzung ist § 23 Absatz 1c StVO zu beachten. Fahrzeugführende dürfen Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören sollen, weder betreiben noch betriebsbereit mitführen. Bei Geräten mit weiteren Nutzungszwecken dürfen die entsprechenden Warnfunktionen nicht verwendet werden. Die Regel unterscheidet damit ausdrücklich zwischen solchen Geräten und entsprechenden Funktionen eines Mehrzweckgeräts.